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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 298/03 EFG 2004 S. 150

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, InsO § 22

Starker vorläufiger Insolvenzverwalter

schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter

Organschaft

Organträger

Organgesellschaft

Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über die Umsatzsteuervorauszahlung für August und September 2001 vom

Leitsatz

Wird für die Organgesellschaft ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, so endet die Organschaft, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Organträger hierdurch seinen maßgeblichen Einfluss auf die Organgesellschaft verliert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter in der Lage ist, Entscheidungen gegen den Willen des Organträgers zu treffen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 150
EFG 2004 S. 150 Nr. 2
KÖSDI 2004 S. 14175 Nr. 5
OAAAB-05980

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