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FG Baden-Württemberg  v. - 12 K 15/96 EFG 2000 S. 107

Gesetze: DBA-Schweiz Art. 7 Abs. 1, DBA-Schweiz Art. 7 Abs. 8, DBA-Schweiz Art. 12 Abs. 3, DBA-Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Besteuerungsrecht für von einer nach schweizerischem Recht in der Rechtsform einer Personengesellschaft gegründeten Verlagsbuchhandlung erwirtschafteten Lizenzeinnahmen nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a DBA-Schweiz; Lizenzeinnahmen als Unternehmensgewinne; Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstandes zu einer Betriebsstätte; Tätigkeit eines Verlagsbuchhandels als ”Handel” i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a DBA-Schweiz; Handel mit Verwertungsrechten

einheitlicher Gewinnfeststellung 1977

Leitsatz

1. Besteuerungsrecht für von Steuerinländern aus der Beteiligung an einer nach schweizerischem Recht errichteten Personengesellschaft vereinnahmten Lizenzeinnahmen: Lizenzeinnahmen einer sich auch mit dem Erwerb und dem Vertrieb von Verlags- und Autorenrechten beschäftigenden in der Schweiz ansässigen Verlagsbuchhandlung sind von der Bemessung der deutschen Steuer nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a DBA-Schweiz auszunehmen, wenn die den Einnahmen zugrundeliegenden Verwertungsrechte originär dem Betriebsvermögen des Verlages zugeordnet werden können und damit zu den Unternehmensgewinnen i.S. des Art. 7 DBA-Schweiz gehören.

2. Die Tätigkeit einer Verlagsbuchhandlung ist unter das Tatbestandsmerkmal "Handel" i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a DBA-Schweiz zu subsumieren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 248 Nr. 5
EFG 2000 S. 107
HAAAB-05991

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