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FG Baden-Württemberg  v. - 12 K 229/99 EFG 2000 S. 121

Gesetze: EStG § 8 Abs 2, EStG § 19 Abs 1 Nr 1

Vom Arbeitgeber bezahlte Massagen der an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmern als Arbeitslohn

Leitsatz

Können sich die ausschließlich an Bildschirmarbeitsplätzen tätigen Arbeitnehmer im Betrieb des Arbeitsgebers massieren lassen, so stellt die Tragung der Kosten für den Masseur durch den Arbeitgeber steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (hier: durchschnittlich 8 bis 9 Massagen je Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten; vgl. auch BFH-Rechtsprechung zur Übernahme von Kosten der medizinischen Vorsorgeuntersuchung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber, z.B. Urteil vom VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 856 Nr. 16
EFG 2000 S. 121
CAAAB-06097

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