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FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 14 K 186/96

Gesetze: FGO § 48 Abs 1 Nr 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 3, FGO § 40 Abs 2, EStG § 4 Abs 1, GewStG § 7

Klagebefugnis der Komplementärs-GmbH einer aufgelösten KG gegen deren Gewinnfeststellungsbescheid

Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Ermittlung des Gewerbeertrages vom Gewinn des Gewinnfeststellungsbescheides

Leitsatz

1. Die Komplementärs-GmbH einer inzwischen aufgelösten GmbH & Co KG ist --auch nach der ab geltenden Neufassung des § 48 FGO-- in ihrer Eigenschaft als zivilrechtliche Rechtsnachfolgerin nicht befugt, gegen den Gewinnfeststellungsbescheid der KG Klage zu erheben.

2. Ein Gewinnfeststellungsbescheid kann nicht wegen der gewerbesteuerlichen Auswirkungen einer Gewinnänderung angefochten werden, denn der dem Gewerbesteuermessbescheid zugrundeliegende Gewerbeertrag ist selbständig und unabhängig von den betreffenden Gewinnfeststellungsbescheiden nach den Vorschriften des EStG zu ermitteln und damit unmittelbar anzufechten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAB-06179

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