Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FINANZGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 1 K 13/96 EFG 2000 S. 948

Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 Satz 1, GewStG § 2 Abs 1, UStG § 4 Nr 14, FGO § 74, FGO § 44, AO 1977 § 163

Fußreflexzonenmassage keine freiberufliche Tätigkeit

Außergerichtliches Vorverfahren auch für Billigkeitsverfahren

Keine Aussetzung des Verfahrens bei Billigkeitsantrag vor Gericht

Leitsatz

1. Ein Fußreflexzonenmasseur ist wegen Fehlens einer öffentlich-rechtlich geregelten Ausbildung, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und der staatlichen Überwachung i.S. des § 9 Abs. 2 1. DVO zum Heilpraktikergesetz nicht freiberuflich tätig i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

2. Ein oder mehrere Billigkeitsverfahren können neben dem Festsetzungs- oder Feststellungsverfahren betrieben werden. Sie bilden dann aber nicht einen Teil davon, sondern sind jeweils selbständige Verfahren. Für die gerichtliche Prüfung der in ihnen ergangenen Bescheide fordert - soweit eine Aussetzung des Verfahrens nicht in Betracht kommt - § 44 Abs. 1 FGO allerdings die vollständige oder teilweise Erfolglosigkeit des Vorverfahrens über den außergerichtlichen Rechtsbehelf.

3. Das Billigkeitsverfahren nach § 163 AO greift zwar als Grundlagenverfahren bis zur Rechtskraft der in ihm getroffenen Entscheidung der Anfechtungsklage gegen den Steuerbescheid vor. Das Klageverfahren gegen den Steuerbescheid ist aber nicht auszusetzen, wenn während dieses Verfahrens ein Billigkeitsantrag nach § 163 AO nur beim Gericht angebracht wird.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 948
PAAAB-06220

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen