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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 2 K 279/99 EFG 2001 S. 405

Gesetze: AO 1977 § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, AO 1977 § 239 Abs. 1 S. 1

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Grundlagen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Leitsatz

1. Die Frage, ob bei den Hinterziehungszinsen eine gesonderte und einheitliche Feststellung geboten ist, ist unabhängig davon zu entscheiden, ob zuvor die betreffenden Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen waren und/oder festgestellt worden sind.

2. Ist zwischen Ehegatten, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben und ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Mitunternehmerschaft betreiben, streitig, ob die Voraussetzungen für die Festsetzung der Hinterziehungszinsen vorliegen, ist ein Verzicht auf die gesonderte und einheitliche Feststellung der Grundlagen für die Festsetzung der Hinterziehungszinsen wegen eines Falles von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO ausgeschlossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 405
XAAAB-06320

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