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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 3/02

Gesetze: AO 1977 § 8EStG § 1 DBA/Schweiz Art. 15 Abs. 4

Mehrere Wohnsitze eines Grenzgängers in die Schweiz

Einkommensteuer 1990–1993

Leitsatz

Ein Grenzgänger in die Schweiz, der durch das Bewohnen eines Zimmers in der Wohnung eines Arbeitskollegen einen (weiteren) Wohnsitz außerhalb der 30 km-Grenzzone begründet hat und auch in der von seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kinder genutzten Wohnung –ein ihm und seiner Ehefrau je zur Hälfte gehörendes Einfamilienhaus– innerhalb der 30 km-Grenzzone einen Wohnsitz unterhalten hat, indem er immer wieder seine Familie aufgesucht, gemeinsam betreffende Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung besprochen, sich um Belange des gemeinschaftlichen Eigentums gekümmert und auch dort übernachtet hat, ist in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Fundstelle(n):
NAAAB-06345

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