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FG Baden-Württemberg  v. - 3 K 184/96

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1, BewG § 22 Abs 2BewG § 75 Abs 5BewG § 75 Abs 6

Keine Änderung nach § 173 AO 1977 bei Rechtsirrtum; Grundstücksart nach baulichen Veränderungen

Leitsatz

1. Irrt sich der zuständige Sachbearbeiter des FA im Rahmen Artfeststellung eines Grundstücks über die tatsächlichen und/oder rechtlichen Voraussetzungen der Grundstücksart oder hält er weitere Ermittlungen für unnötig, so wird eine Änderung der Artfeststellung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 AO 1977 durch das spätere Bekanntwerden der wirklichen Nutzungsverhältnisse ausgeschlossen.

2. Beurteilung der Art eines Grundstücks als Zweifamilienhaus nach dem sog. alten Wohnungsbegriff (Fertigstellung des Gebäudes vor dem und keine Aus- oder Umbaumaßnahmen, die erhebliche Bedeutung für die Beurteilung der vorhandenen Wohnungen haben), obwohl die vorhandenen Wohnbereiche nach dem sog. neuen Wohnungsbegriff (seit , BStBl II 1985, 151) als nicht ausreichend voneinander abgeschlossen anzusehen gewesen wären.

3. Wie sich eine Sauna auf die Grundstücksart auswirkt, hängt von den Feststellungen über die Benutzung ab.

Fundstelle(n):
NAAAB-06400

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