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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 194/97 EFG 2001 S. 102

Gesetze: KStG 1991 § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 i.d.F. v.AStG § 1 Abs 2KWG § 1 Abs 3KWG § 32

Auslegung des Begriffs der banküblichen Geschäfte i.S.d. § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG, Refinanzierungsaufwand einer inländischen Bank bei einer ausländischen, zum Konzern gehörenden Finanzierungsgesellschaft

Leitsatz

1. Refinanzierungsaufwendungen eines inländischen Kreditinstituts einer ausländischen Muttergesellschaft bei ausländischen Konzernfinanzierungsgesellschaften --als nahestehende Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG-- führen grundsätzlich nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn sie üblichen bankenrechtlichen Grundsätzen entsprechen.

2. Auslegung des Begriffs der "banküblichen Geschäfte" i.S.d. § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG entgegen der einschränkenden Auslegung durch das BStBl I 1995, 25.

3. Zu den banküblichen Geschäften gehören --neben den in § 1 Abs. 1 KWG genannten Bankgeschäften-- die in § 1 Abs. 3 KWG aufgeführten Geschäfte, wenn sie von einem Kreditinstitut mit einer Zulassung nach § 32 KWG getätigt werden (hier: Kreditvergabe, Faktoring und regressloser Ankauf von Leasingforderungen).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 102
FR 2000 S. 935 Nr. 17
WAAAB-06517

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