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Finanzgericht Baden-Württemberg  v. - 9 K 304/97

Gesetze: EStG 1990 § 10d Abs 3 S 4, EStG 1990 § 10d Abs 3 S 5, EStG 1990 § 52 Abs 13c

Keine Änderung des Feststellungsbescheids über den zum verbleibenden Verlustabzug nach Bestandskraft und fehlender Änderungsmöglichkeit des Einkommensteuerbescheids 1990

Leitsatz

Kann der nach Rücknahme des Einspruchs bestandskräftige Einkommensteuerbescheid 1990 verfahrensrechtlich nicht geändert werden, besteht auch keine Möglichkeit den auf Null DM lautenden Feststellungsbescheid über den zum Schluss des Kalenderjahres 1990 verbleibenden Verlustabzug dahingehend zu ändern, dass ein Verlust als verbleibender Verlustabzug festgestellt wird.

Fundstelle(n):
VAAAB-06607

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