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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8750/98 EFG 2000 S. 844

Gesetze: AO § 171 Abs. 3 Satz 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 10d Abs. 3 Satz 1, EStG § 10d Abs. 3 Satz 4, EStG § 10d Abs. 3 Satz 5

1. Erstmaliger Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustabzug nur bei Änderbarkeit des entsprechenden Steuerbescheides möglich 2. Gegenüber einem Betriebsprüfer gestellter Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung führt nicht zur Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung

Leitsatz

Ein gegenüber dem mit der steuerlichen Prüfung des Vorjahres befaßten Betriebsprüfer gestellter Antrag auf Änderung der Veranlagung des Folgejahres führt nicht zu einer Ablaufhemmung i. S. des § 171 Abs. 3 Satz 1 AO.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 844
FAAAB-06647

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