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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9469/00 EFG 2001 S. 500

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1

Anerkennung von Aufwendungen für Vaterschaftsprozess als außergewöhnliche Belastungen?

Leitsatz

Aufwendungen für einen nicht leichtfertig geführten Vaterschaftsprozess entstehen zwangsläufig und sind dementsprechend als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 398 Nr. 8
EFG 2001 S. 500
GAAAB-06677

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