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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8234/00 EFG 2002 S. 88

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1, KStG § 2 Nr. 1, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f

Bezeichnung des Klägers in der Klageschrift

Veräußerung einer inländischen Immobilie durch eine beschränkt steuerpflichtige Person

Leitsatz

  1. Ist auf Grund objektiver Umstände erkennbar, dass die Bezeichnung der Person des Klägers fehlerhaft ist und kann das Gericht durch Auslegung der Klageschrift und des weiteren Tatsachenvortrags ermitteln, welche Person der wirkliche Kläger sein soll, dann ist die Klage als solche der sich durch Auslegung ergebenden Person anzusehen.

  2. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG erfasst generell Veräußerungen einer inländischen Immobilie durch eine beschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Person im Rahmen eines von ihr betriebenen Gewerbebetriebes. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Immobilie zum Betriebsvermögen eines bestehenden Gewerbebetriebs gehört oder ob der Gewerbebetrieb erst durch den Handel mit Grundstücken entsteht.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 88
EFG 2002 S. 88 Nr. 2
LAAAB-06726

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