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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1400/01 EFG 2002 S. 779

Gesetze: GrEStG § 11, GrEStG § 23 Abs. 4, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3

Zeitpunkt des Erwerbs eines Grundstückes

Leitsatz

Die Abtretung eines Anspruchs nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen auf Rückübertragung des Eigentums unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer entsteht für den Abtretungsempfänger erst zu dem Zeitpunkt zu dem das Eigentum an dem Grundstück durch öffentlichrechtlichen Hoheitsakt auf ihn übertragen wird.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 779
JAAAB-06744

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