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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1096/01 EFG 2003 S. 182

Gesetze: AO § 174 Abs. 1

Bestimmter Sachverhalt im Sinne des § 174 AO bei sukzessiver Tatbestandsverwirklichung in Fällen des § 1 Abs. 2 a GrEStG

Leitsatz

Die nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eines Grunderwerbsteuerbescheides, dem der projektierte Gesellschafteraustausch zugrunde lag, mitgeteilten Teilvollzugsakte über später verwirklichte Gesellschafterbeitritte berühren das Tatbestandsmerkmal des ”bestimmten Sachverhalts” im Sinne des § 174 Abs. 1 AO nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 254 Nr. 4
EFG 2003 S. 182
EFG 2003 S. 182 Nr. 3
ZAAAB-06782

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