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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 3 K 3062/97

Gesetze: EStG § 26 aEStG § 26 Abs. 1AO:42 AO § 42AO § 278 Abs. 2

Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung

Leitsatz

Das in § 26 Abs. 1 EStG Ehegatten eingeräumte Wahlrecht zur getrennten Veranlagung oder zur Zusammenveranlagung kann im finanzgerichtlichen Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ausgeübt oder widerrufen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1040 Nr. 17
AAAAB-06815

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