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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 2875/01 EFG 2003 S. 1301

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 19 Abs. 1, BGB § 705

Mitunternehmerstellung des angestellten Ehegattens

gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1993bis1997 und 1999

einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1994 bis 1997

Leitsatz

1. Der von seiner als Bezirkshändlerin tätigen Ehefrau als kaufmännischer Leiter und Lagerverwalter angestellte Ehemann ist nicht deshalb als Mitunternehmer anzusehen, weil er als Vertragspartner im Bezirkshändlervertrag bezeichnet wird und diesen Vertrag mit unterschrieben hat.

2. Die bloße administrative Tätigkeit eines leitenden Angestellten ist nicht gleichbedeutend mit dem Merkmal der Mitunternehmerinitiative. Diese setzt vielmehr eine Beteiligung an den unternehmerischen Entscheidungen und die Möglichkeit, diese zu beeinflussen, voraus.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1319 Nr. 22
EFG 2003 S. 1301
EFG 2003 S. 1301 Nr. 18
IAAAB-06915

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