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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 762/00 EFG 2002 S. 157

Gesetze: FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1FGO § 48 Abs. 1 Nr. 2BGB § 709 Abs. 1EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 12 Nr. 1 S. 2 EStG § 4 Abs. 4

Klagebefugnis bei Gesamtvertretungs- und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis für eine GbR

Auslandsreise von Juristen in die USA

Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997

Leitsatz

1. Sieht der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts die Gesamtvertretungs- und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis der Gesellschafter vor, so ist eine nicht von allen Gesellschaftern erhobene Klage gegen einen an die GbR gerichteten Gewinnfeststellungsbescheid unzulässig; § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist in diesem Fall nicht anwendbar.

2. Der Teilnehmerkreis an einer von der Deutsch-Nordamerikanischen Gesellschaft organisierten USA-Reise für Juristen ist nicht „homogen” im Sinne der Rechtsprechung zu Auslandsreisen, wenn er sich aus Juristen zahlreicher Spezialgebiete und Tätigkeitsfelder zusammensetzt und dementsprechend nur allgemein-juristische Fragen betreffend das US-amerikanische Rechtssystem behandelt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 157
EFG 2002 S. 157 Nr. 3
WAAAB-06958

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