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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 6 K 1898/01 EFG 2002 S. 1278

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, FördG § 3 S. 2 Nr. 1, FördG § 4

Änderung aufgrund neuer Tatsachen bei zu Unrecht für Altbau gewährter Sonderabschreibung nach Fördergebietsgesetz

Einkommensteuer 1994

Leitsatz

Ist aus den der Einkommensteuererklärung beigefügten Unterlagen auch ohne Vorliegen des Kaufvertrages ersichtlich, dass der Steuerpflichtige im Beitrittsgebiet einen „Altbau” und keinen „Neubau” erworben bzw. fertiggestellt hat, und hat das FA dennoch die Sonderabschreibung nach den §§ 3, 4 Fördergebietsgesetz gewahrt, so darf es den bestandskräftig gewordenen Bescheid später nicht nach Erhalt einer Kopie des Kaufvertrags aufgrund einer „neuen Tatsache” ändern und die Sonderabschreibung wieder rückgängig machen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1278
EFG 2002 S. 1278 Nr. 20
TAAAB-07059

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