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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 6 K 322/99 Kg EFG 2000 S. 876

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 11

Zuflussprinzip im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes

Leitsatz

Die Bezüge eines Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG zu ermitteln. Entgegen der Verwaltungsauffassung (DA 63.4.2.3 Abs. 2 Nr. 12, BStBl I 1998, 389) gilt dies auch für das Entlassungsgeld nach dem Zivildienst.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 876
NAAAB-07074

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