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FG Bremen Urteil v. - 200126K 2

Gesetze: AO 1977 § 152 Abs. 2 S. 1, AO 1977 § 152 Abs. 4, AO 1977 § 152 Abs. 1, AO 1977 § 152 Abs. 3, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

Bemessung des Verspätungszuschlags bei gesonderter Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO 1977

Leitsatz

Bei der Bemessung des wegen der Nichtabgabe der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO 1977 festgesetzten Verspätungszuschlags ist auf die konkrete einkommensteuerliche Auswirkung beim Steuerpflichtigen abzustellen. Davon zu unterscheiden ist die im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung mögliche Schätzung der steuerlichen Auswirkung mit 25 v.H. des festgestellten Gewinns.

Fundstelle(n):
RAAAB-07090

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