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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 508/97 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1

Kein Kindergeldanspruch bei Entsendung zur vorübergehenden Dienstleistung in das Inland

Leitsatz

Ein ausländischer Arbeitnehmer wird zur vorübergehenden Dienstleistung in das Inland entsandt und hat daher keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn unabhängig von seiner Anstellung und Bezahlung durch die inländische Konzerngesellschaft seine soziale Bindung an den Entsendestaat durch die Aufrechterhaltung des Rumpfarbeitsverhältnisses zum Entsendungsarbeitgeber dadurch dokumentiert wird, dass bei begrenzter Entsendungsdauer (4 Jahre) seine nachfolgende Weiterbeschäftigung beim Entsendungsarbeitgeber gewährleistet ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAB-07190

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