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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 9454/98 BG

Gesetze: BewG § 22 Abs. 4 Nr. 1, BewG § 75 Abs. 5, BewG § 75 Abs. 6

Artfortschreibung zum Einfamilienhaus

Leitsatz

Die Finanzbehörde ist bei Umbau eines Hauses nach dem auch dann berechtigt, eine Artfortschreibung zum Einfamilienhaus wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse durchzuführen, wenn dieser Umbau die baulichen Kriterien, aufgrund deren das Gebäude nach dem sogenannte alten Wohnungsbegriff unter Berücksichtigung seiner vormaligen tatsächlichen Nutzung als Zweifamilienhaus zu bewerten war, nicht berührt.

Fundstelle(n):
GAAAB-07247

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