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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 5321/00 E EFG 2003 S. 1103

Gesetze: EStG § 2 Abs. 6, EStG § 32a Abs. 1, EStG § 32c, EStG § 34 Abs. 1

Abzug des Tarifentlastungsbetrags für gewerbliche Einkünfte erst nach Ermittlung des ermäßigten Steuersatzes

Leitsatz

Bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ist der Tarifentlastungsbetrag für gewerbliche Einkünfte nicht bereits bei der Ermittlung des zu halbierenden durchschnittlichen Steuersatzes, sondern erst nachrangig von der sich ergebenden tariflichen Einkommensteuer abzuziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 848 Nr. 14
EFG 2003 S. 1103
EFG 2003 S. 1103 Nr. 15
ZAAAB-07271

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