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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 1370/98 E, 16 K 1371/98 E EFG 2002 S. 187

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 2, EStG § 12

Werbungskostenabzug bei nichtselbständiger Arbeit wegen irrtümlicher Qualifikation als selbständige Tätigkeit

Leitsatz

Beurteilt der Steuerpflichtige irrtümlich seine Tätigkeit in einer Zerleger-/Ausbeinerkolonne als selbständig, so kann er die von ihm deshalb getätigten Aufwendungen für Abschluss-, Buchführungs- und Beratungskosten, IHK-Beiträge, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer aufgrund deren mittelbarer Veranlassung durch die tatsächlich ausgeübte nichtselbständige Tätigkeit als Werbungskosten abziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 187
QAAAB-07342

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