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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 3900/98 G, F EFG 2001 S. 1490

Gesetze: EStG § 6b Abs. 1, EStG § 6b Abs. 3, EStG § 6b Abs. 4 Nr. 2

Reinvestitionsrücklage bei Schütt-aus-Hol-zurück-Vereinbarung

Leitsatz

Anders als bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln können die im Rahmen einer Schütt-aus-Hol-zurück-Vereinbarung erworbenen jungen Anteile bei Bildung einer Reinvestitionsrücklage in Bezug auf die Vorbesitzzeit nicht als mit den alten Anteilsrechten wirtschaftlich identisch behandelt werden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1490
ZAAAB-07378

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