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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 18 V 6587/02 A (Kg) EFG 2003 S. 1318

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a

Rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Promotionsvorbereitung als Fortsetzung der Berufsausbildung

Leitsatz

Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent nach Abschluss der Diplomprüfung ist als Fortsetzung der Berufsausbildung zu qualifizieren, wenn sie dem Ziel der Promotion dient und deren Vorbereitung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Soweit aufgrund der hierdurch eintretenden Veränderung der Einkünftesituation der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge überschritten wird, entfällt der Kindergeldanspruch für das laufende Kalenderjahr ungeachtet der vorher bestehenden Unterhaltsbedürftigkeit rückwirkend.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1318
EAAAB-07427

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