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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 2 K 4068/01 E EFG 2002 S. 1382

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1EStG § 22 Nr. 3HGB § 255 Abs. 1 Satz 3AktG § 53aAktG § 60 Abs. 1AktG § 174AktG § 186 Abs. 1 Satz 1AktG § 271 Abs. 2 BörsenG § 36 Abs. 3 Nr. 3 BGB § 139

Zuteilung von Bonusaktien als Minderung der Anschaffungskosten

Leitsatz

Bonusaktien, die Kapitalanlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien aus Anlass des Börsengangs einer Gesellschaft (Dt. Telekom AG) unter der Bedingung einer bestimmten Haltedauer von einem Großaktionär aus eigenen Beständen unentgeltlich zugesagt worden sind, führen weder zu Einkünften aus Kapitalvermögen noch aus steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, sondern zu einer Verminderung der ursprünglichen Anschaffungskosten.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1423 Nr. 23
EFG 2002 S. 1382
EFG 2002 S. 1382 Nr. 21
FR 2002 S. 1131 Nr. 20
KÖSDI 2003 S. 13599 Nr. 2
OAAAB-07441

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