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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 2300/99 E EFG 2002 S. 1221

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19

Aufwendungen eines Steuerfachgehilfen für Fahrten zu Lernarbeitsgemeinschaften als Fortbildungskosten

Leitsatz

1. Aufwendungen eines angestellten Steuerfachgehilfen für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig (Fortbildungskosten).

2. Hierin enthaltene Fahrtkosten für die Teilnahme an Lernarbeitsgemeinschaften in den Privatwohnungen der Teilnehmer können indessen nur als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Ausschluss einer nicht nur untergeordneten privaten Mitveranlassung durch den Nachweis des konkreten Gegenstands und Verlaufs der einzelnen Veranstaltungen zur Überzeugung des Gerichts belegt werden kann. Eine Beweisvorsorge durch Aufzeichnungen ist insoweit zumutbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1221
EFG 2002 S. 1221 Nr. 19
PAAAB-07458

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