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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 6826/96 GE

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 GEStG § 3 Nr. 2 ErbStG§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG§ 3 Abs. 2 Nr. 4 BGB§ 2075 BGB§ 2303 Abs. 1 BGB § 2304

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb eines Grundstücks an Erfüllung statt aufgrund Pflichtteilsanspruch

Leitsatz

Nach Sinn und Zweck des § 3 Nr. 2 GrEStG, die Belastung eines der Erbschaftsteuer unterliegenden Grundstückserwerbs mit Grunderwerbsteuer zu vermeiden, muss auch eine Grundstücksübertragung an Erfüllungs Statt zur Befriedigung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruches als Erwerb von Todes wegen angesehen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wert der Geldforderung oder der Einheitswert des übertragenen Grundstücks für die Erschaftsteuerfestsetzung maßgebend ist.

Fundstelle(n):
OAAAB-07467

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