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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 1411/01 VBr

Gesetze: BranntwMonG § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1BranntwMonG § 143 Abs. 1 Satz 1BranntwMonG § 143 Abs. 1 Satz 3BranntwMonG § 143 Abs. 4 Nr. 1BranntwMonG § 144 Abs. 1 Satz 2BranntwMonG § 144 Abs. 2 Satz 2; RL (EWG) Nr. 92/12 Art. 15 Abs. 1 RL (EWG) Nr. 92/12 Art. 16 Abs. 1 Satz 2

Irrtum des Versenders bei Entzug aus innergemeinschaftlichem Steueraussetzungsverfahren für Entstehung der Branntweinsteuer irrelevant

Leitsatz

Für die Entstehung der Branntweinsteuer durch Entzug aus dem innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren kommt es auf das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für die wirksame Verfahrenseröffnung (Berechtigung von Versender und Empfänger) und nicht auf die subjektiven Vorstellungen der Beteiligten an. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, werden die verbrauchsteuerpflichtigen Waren im freien Verkehr versandt.

Fundstelle(n):
RAAAB-07479

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