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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 3150/98 K, G, U, F

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2c

Aufwendungen für Spielberechtigung in einer Golfanlage als abzugsfähige Betriebsausgabe

Leitsatz

Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft für den Erwerb einer Spielberechtigung ihres Geschäftsführers in einer Golfanlage, die deshalb als Zuwendung eines Vorteils an den Arbeitnehmer der Lohnsteuer zu unterwerfen sind, weil sie in Abgrenzung zu einem überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers die private Sphäre des Begünstigten betreffen, können nicht zugleich als unangemessener Repräsentationsaufwand der Gesellschaft nicht abziehbare Betriebsausgaben darstellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-07558

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