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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 6281/99 AO EFG 2000 S. 556

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1, EStG 1990 § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f, EStG 1990 § 52 Abs. 25 Satz 2, EStG 1996 § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f

Keine Körperschaftsteuer-Anrechnung bei Nichterfassung der anrechenbaren Körperschaftsteuer

Leitsatz

Die Nichterfassung der anrechenbaren Körperschaftsteuer als Einnahme i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG führt bereits auf der Grundlage des - auch für Veranlagungszeiträume vor 1990 anzuwendenden - § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f EStG 1990 zum Ausschluss der Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 556
MAAAB-07566

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