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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 7121/99 K EFG 2003 S. 639

Gesetze: GmbHG § 43 Abs. 1, GmbHG § 43 Abs. 2, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1

Gelddiebstahl aufgrund Sorgfaltspflichtverletzung des Geschäftsführers begründet Schadensersatzanspruch der GmbH

Leitsatz

Ob ein angeblicher Gelddiebstahl bei der Besteuerung einer GmbH als nicht abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln ist, kann dahinstehen, wenn der gebuchte außerordentliche Aufwand jedenfalls durch die ertragswirksame Aktivierung eines Schadensersatzanspruchs zu kompensieren wäre. So liegt es, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer mit der mehrtägigen Aufbewahrung eines betrieblichen Barerlöses i.H.v. 21.000,-- DM in einem außerhalb des Betriebsgeländes unbeaufsichtigt abgestellten PKW gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verstößt.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 639
EFG 2003 S. 639 Nr. 9
HAAAB-07572

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