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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 797/97 K, G, F, AO EFG 2000 S. 812

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1KStG § 29 Abs. 1KStG § 47 Abs. 1EStG § 5 Abs. 1 Satz 1EStG § 7bAktG a. F. § 152 Abs. 5 HGB § 281 Satz 3

Bilanzberichtigung durch Finanzbehörde bei Vorbehalt der Sachverhaltsprüfung für spätere Veranlagungszeiträume

Leitsatz

Eine unzutreffende Bilanzierung beruht nicht auf einem vertrauensbegründenden Verhalten der Finanzbehörde und kann deshalb zur Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs berichtigt werden, wenn die Finanzbehörde lediglich der Rechtsansicht des Steuerpflichtigen folgt und sich bei Zweifeln an der Richtigkeit des Bilanzansatzes ein Wiederaufgreifen des Sachverhaltes in den folgenden Veranlagungszeiträumen vorbehält.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 812
WAAAB-07580

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