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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 79/97 K, G, F, BB, H EFG 2000 S. 586

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 4, AktG § 26 Abs. 2, AktG §§ 182 ff.

Kosten der Kapitalerhöhung kein Gründungsaufwand

Leitsatz

Werden nach Eintragung einer Aktiengesellschaft im Handelsregister Kapitalerhöhungen vorgenommen, so sind die hiermit in Zusammenhang stehenden Kosten unbeschränkt als Betriebsausgaben der Kapitalgesellschaft abzugsfähig; diese Kosten können nicht als Gründungsaufwand angesehen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 586
GAAAB-07581

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