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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3425/97 GE EFG 2001 S. 90

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3

Keine Grunderwerbsteuer bei Übertragung sämtlicher Anteile einer Kapitalgesellschaft an weitere Kapitalgesellschaft des alleinigen Anteilseigners

Leitsatz

Aus der Rechtsprechung zur Vereinigung aller Anteile an einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft in einer Person kann nicht abgeleitet werden, dass auch eine Grundvermögen berührende Übertragung sämtlicher Anteile zwischen zwei im alleinigen Anteilsbesitz derselben Person stehenden Kapitalgesellschaften nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Dies folgt bereits daraus, dass im letzteren Fall kein Erwerb des Anteilseigners, sondern der aufnehmenden Kapitalgesellschaft vorliegt.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 99 Nr. 2
EFG 2001 S. 90
RAAAB-07599

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