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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 306/99 EFG 2000 S. 961

Gesetze: FGO § 62

Wirksame Prozeßvollmacht; Klagerücknahme

Leitsatz

Eine wirksame Prozessvollmacht wird nur erteilt, wenn sich aus der Vollmachtsurkunde ergibt, wozu der Bevollmächtigte konkret bevollmächtigt wird.

Eine Klagerücknahme muss als bestimmender Schriftsatz eindeutig erkennen lassen, von wem sie stammt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1002 Nr. 18
EFG 2000 S. 961
TAAAB-07717

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