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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 53/99

Gesetze: EStG § 10e Abs. 6

Disagio nur zeitanteilig als Vorkosten abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen für ein Disagio sind nur soweit als Vorkosten nach § 10e Abs, 6 EStG abziehbar, soweit sie wirtschaftlich auf die Zeit vor Bezug entfallen.

Fundstelle(n):
IAAAB-07965

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