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Finanzgericht Hamburg  v. - III 15/01 EFG 2001 S. 1586

Gesetze: AO § 33, AO § 34, AO § 35, AO § 79, AO § 149, AO § 150, AO § 169, AO § 170 Abs. 1, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 370, EStG § 25 Abs. 3, EStG § 20, BGB § 104, BGB § 177, BGB § 185, BGB § 808

Steuererklärungspflicht eines Verfügungsberechtigten neben dem Sorgerechtsinhaber

Leitsatz

Wird nach einer Schenkung an ein Kind eine Vermögensübertragung und -anlage bewusst unter Ausschluss des Sorgerechtsinhabers vorgenommen, treffen den im Einverständnis mit den Schenkungsbeteiligten Verfügenden die steuerlichen Erklärungspflichten.

Werden bei einer derartigen Zuwendung in einem Umfang von mehr als einer halben Million DM über Jahre hinaus mehrere Hunderttausend DM in einem Schließfach verwahrt und ansonsten als Sparguthaben angelegt, ist bei lebensnaher Würdigung der Gesamtumstände von einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung auszugehen, insbesondere wenn in eigenen Sachen eine steuerliche Beratung stattfindet.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1586
NAAAB-07972

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