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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 424/00 EFG 2002 S. 962

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 3

Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten an einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, auch wenn der Arbeitnehmer mit dem Anteilserwerb in erster Linie das Ziel verfolgt, seine besondere Verbundenheit mit dem Unternehmen zu dokumentieren, um beruflich aufzusteigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 861 Nr. 14
EFG 2002 S. 962
EFG 2002 S. 962 Nr. 15
IAAAB-08091

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