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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 261/00 EFG 2003 S. 970

Gesetze: AO § 233a, KStG § 27 Abs. 4

Abweichender Zinslauf bei Vorabausschüttungen

Leitsatz

Der Beschluss über eine Vorabausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr im Sinne von § 27 Abs. 4 S. 1 KStG a.F. stellt einen Erstbeschluss im Sinne der BFH-Rechtsprechung zum abweichenden Zinslauf bei offenen Gewinnausschüttungen dar.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 763 Nr. 12
EFG 2003 S. 970
EFG 2003 S. 970 Nr. 14
DAAAB-08340

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