Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg  v. - V 198/98 EFG 2003 S. 1006

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 Nr. 2OECD-MA Art. 23A Abs. 3 GG Art. 3 Abs. 1

Einkommensteuerrecht: Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

Leitsatz

1. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 ist nicht nur anzuwenden, wenn in einem Kalenderjahr zeitweise unbeschränkte und zeitweise beschränkte Steuerpflicht bestehen, sondern auch dann, wenn nur zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht und im Übrigen keine Steuerpflicht besteht.

2. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 ist mit DBA-Recht vereinbar.

3. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, auch wenn man der geänderten Rechtsprechung des BFH zu § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht folgt. Die Regelung ist auch ansonsten verfassungskonform.

4. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1996 ist mit EG-Recht vereinbar.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1006
EFG 2003 S. 1006 Nr. 14
QAAAB-08353

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen