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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 6195/97

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Nichtberücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Leitsatz

  1. Aufwendungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind steuerlich nicht berücksichtigungsfähig, da sie nicht zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Sicherung steuerpflichtiger Einnahmen dienen.

  2. Die steuerliche Nichtberücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit, stellt keinen Verstoß gegen das Grundgesetz dar.

Fundstelle(n):
QAAAB-08515

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