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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 3024/01 EFG 2003 S. 1359

Gesetze: AO § 125 Abs. 1, AO § 169 Abs. 2 Satz 1, AO § 170 Abs. 2 Satz 1, AO § 164 Abs. 4 Satz 1, AO § 37 Abs. 2 Satz 1, AO § 168 Abs. 1

Wirksamkeit einer nach Eintritt der Festsetzungsverjährung eingereichten Steueranmeldung

Leitsatz

Eine nach Ablauf der Festsetzungsfrist eingereichten Steueranmeldung wirkt als bestandskräftige Steuerfestsetzung und ist Rechtsgrund für die Abführung des entsprechenden Steuerbetrages an das Finanzamt, weshalb ein Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO nicht besteht.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1359
EFG 2003 S. 1359 Nr. 19
AAAAB-08594

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