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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 4 V 2029/02

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3, EStG § 7g Abs. 4

Notwendiger Finanzierungszusammenhang bei der Ansparrücklage

Leitsatz

Der notwendige Finanzierungszusammenhang für die Bildung einer Ansparrücklage liegt nicht vor, wenn die Ansparrücklage erst zu einem Zeitpunkt gebildet wird, zu dem sie gem. § 7g Abs. 4 EStG wieder gewinnerhöhend aufzulösen ist.

Fundstelle(n):
KAAAB-08611

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