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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 5571/00 EFG 2002 S. 1214

Gesetze: EStG § 3b, EStG § 19 Abs. 1

Keine Steuerbefreiung bei als Pauschale gezahlten Schichtzulagen

Leitsatz

1. Die Steuerbefreiung von Zulagen nach § 3b EStG erfordert, dass Einzelaufzeichnungen über jede Stunde der begünstigten Zeit gefertigt werden.

2. In festen Monatsbeträgen pauschal gezahlte Zuschläge sind nicht nach § 3b EStG steuerbefreit, selbst wenn Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit effektiv geleistet wurde und aus den Gesamtbezügen ein dafür gezahlter Zuschlag herausgerechnet werden kann.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1214
EFG 2002 S. 1214 Nr. 19
LAAAB-08628

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