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FG Köln Urteil v. - 10 K 6755/00 EFG 2003 S. 280

Gesetze: DBA-Frankreich Art 12 Abs 2 DBA-Niederlande Art 9 Abs 2

Doppelbesteuerungsabkommen:

Zeitliche Voraussetzungen an das Vorliegen einer ständigen Einrichtung

Leitsatz

Ist ein Steuerpflichtiger nicht länger als 3 Wochen in den Räumen seines Auftraggebers tätig, handelt es sich - unabhängig vom Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nicht um eine ständige Einrichtung i.S.d. Art. 9 Abs. 2 DBA-Niederlande, 12 Abs. 2 DBA-Frankreich.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 355 Nr. 6
EFG 2003 S. 280
EFG 2003 S. 280 Nr. 5
YAAAB-08774

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