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FG Köln Urteil v. - 13 K 6855/00 EFG 2001 S. 841

Gesetze: EStG § 10d Abs 1 Satz 7

Verlustabzug

Zeitliche Befristung für die Ausübung des Wahlrechts auf Verzicht des Verlustrücktrags

Leitsatz

Das Wahl- bzw. Antragsrecht, von einem Verlustrücktrag ganz oder teilweise abzusehen, kann bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Verlustentstehungsjahres ausgeübt werden. Die einmal getroffene Wahl kann nachträglich wieder geändert werden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 841
AAAAB-08876

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