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FG Köln Urteil v. - 14 K 35/99 EFG 2002 S. 144

Gesetze: AuslInvestmG § 18 Abs 3 Satz 1 AuslInvestmG § 18 Abs 3 Satz 1 2 Hs GG Art 3 Abs 1EGV Art 56 Abs 1 AuslInvestmG § 18 Abs 3

Auslandinvestmentgesetz:

Verfassungsmäßigkeit von § 18 Abs. 3 Satz 1 2. Hs. AuslInvestmG

Leitsatz

1) Der pauschale Mindestertrag von 10% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 2. Hs. AuslInvestmG ist verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

2) § 18 Abs. 3 Satz 1 2. Hs. AuslInvestmG verstößt nicht gegen die durch Art. 56 Abs. 1 EGV garantierte Kapitalverkehrsfreiheit. Ein Verstoß wäre im übrigen durch zwingende öffentliche Interessen (Wirksamkeit der Steueraufsicht) gerechtfertigt.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 144
EFG 2002 S. 144 Nr. 3
NAAAB-08905

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